AGB

§ 1 Geltung

Alle Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen der Treesoft GmbH & Co. KG, im folgenden Treesoft genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für Software-Serviceverträge gelten ergänzend die speziellen Geschäftsbedingungen für Software-Serviceverträge. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere in den AGB des Kunden, sowie alle sonstigen Vereinbarungen und Nebenabreden/Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Treesoft. Die Abbedingung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Preise

  1. Angebote sind hinsichtlich der Preise, der Lieferbedingungen und des sonstigen Inhaltes freibleibend, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Ein Vertragsschluss bei Angeboten auf der Internetseite (www.treesoft.de) kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Treesoft bzw. – bei Fehlen einer Auftragsbestätigung – durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
  3. Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder – in Ermangelung dieser – aus der Rechnung. Sie beinhalten nicht die Kosten für die Verpackung, den Versand bzw. Fracht oder die gesondert vereinbarte Versicherung der Ware.
  4. Die Kosten für den Software-Service werden grundsätzlich sofort, für ein Jahr im voraus, netto (ohne Abzug von Skonto) berechnet.

§ 3 Lieferung, Fristen, Eigentumsvorbehalt

  1. Treesoft ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung, des Gefahrüberganges und der Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
  2. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind für die von Treesoft selbst hergestellten Softwareprodukte bindend. Alle vereinbarten Lieferfristen für Fremdprodukte gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  3. Alle Lieferungen von Treesoft erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.

§ 4 Gewährleistung und Haftungsausschluss

  1. Treesoft gewährleistet, dass die Ware nach dem jeweiligen Stand der Technik so frei von Mängeln ist, dass sie sich für die vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnlichen Verwendungen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Ware der gleichen Art üblich ist.
  2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt immer eine ordnungsgemäße Mängelrüge voraus. Im Falle eines Mangels gewährt Treesoft Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Treesoft ist zur mehrfachen Ersatzlieferung bzw. Nachlieferung berechtigt, solange dies dem Kunden zumutbar ist. Sollte die Nacherfüllung endgültig fehlschlagen, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 
  3. Weitergehende Haftungsansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden, jedoch nicht soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von Treesoft ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter. Der zwingend zu leistende Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind oder für Körperschäden oder wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
  4. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Kunden, wie beispielsweise die Vornahme einer regelmäßigen Datensicherung, hätte verhindert werden können. So entlässt auch die bestimmungsgemäße Nutzung der von Treesoft hergestellten Programme den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, das damit hergestellte Produkt auf mögliche Fehler und potentielle Schadensquellen zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für Querverweis- und Stücklistenerstellungen sowie Berechnungen u.ä., für deren Richtigkeit Treesoft dann nicht haftet, wenn der Kunde die Fehlerhaftigkeit des hergestellten Produktes bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.

§ 5 Mängelrüge, Fehlerbeseitigung

  1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist er nach jeder Lieferung und Leistung zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge entsprechend § 377 HGB verpflichtet. 
  2. Die Fehlermeldung muss in jedem Fall so detailliert vorgetragen werden, dass Treesoft den Fehler damit nachvollziehen kann. Der Kunde muss dazu insbesondere auch den Zusammenhang darstellen, in dem der Fehler aufgetreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Beseitigung des Fehlers im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken.

§ 6 Verjährung von Sach- und Rechtsmängeln

Ansprüche des Unternehmers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr, die des Verbrauchers in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden.

§ 7 Rücktritt und pauschalierter Schadensersatz

Treesoft kann bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt 20% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Treesoft einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Serviceleistungen gilt, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, 51789 Lindlar als vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Als Gerichtsstand gilt Köln als Ort unserer Handelsregistereintragung für sämtliche Streitigkeiten die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, als vereinbart.

§ 9 Nutzung von Kundendaten

Treesoft wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln. Detaillierte Informationen hierzu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.